Hilfe in Krisenzeiten
Anlaufstellen und Informationen
Finden Sie hier zusammenfassend einen Überblick über die verschiedenen Covid-19 Hilfen, wir geben diese Informationen vom Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden und dem BMKÖS weiter:
Die bewährten Unterstützungsmaßnahmen werden dieser Tage für das erste Quartal 2021 verlängert – vom NPO-Fonds über die SVS-Überbrückungsfinanzierung bis zum Covid-19-Fonds des KSVF. Auch die angekündigte flankierende Maßnahme zum Umsatzersatz für indirekt Betroffene steht unmittelbar vor dem Abschluss. Und das BMKÖS schafft im Kunstförderungsgesetz die Möglichkeit für anlassbezogene Sonderförderungen in der Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro, die die letzten Lücken schließen sollen.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen:
- Künstler-Sozialversicherungsfonds
Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
https://www.ksvf.at
- COVID-19-Fonds
Als Ergänzung zu den bisher möglichen Unterstützungsmöglichkeiten wurde der COVID-19-Fonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 eingerichtet.
Der Covid-19-Fonds wurde als Auffangnetz für jene Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler konzipiert, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch den Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind.
Antragstellung bis mindestens Ende März 2021 möglich
Die Einmalzahlung pro Kopf wird von 3.000 auf 3.500 Euro für 2020 erhöht. Wer bereits in der aktuell laufenden Phase 2 Geld aus dem Covid-19-Fonds bekommen hat, bekommt die Erhöhung automatisch überwiesen. Noch ausständige und neue Anträge belaufen sich ab sofort automatisch auf den erhöhten Betrag. (Auszahlungshöhe für 1. Quartal 2021 in Bearbeitung)
- Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler bis 31.12.2020
Der Überbrückungsfonds soll ins Jahr 2021 verlängert werden. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind derzeit in Vorbereitung.
Der Fonds verfolgt das Ziel, Künstlerinnen und Künstlern, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen sind, eine spezifische Unterstützung zukommen zu lassen, da sie von diesen Maßnahmen als erste betroffen waren und die Einschränkungen ihre Verdienstmöglichkeiten besonders lange schmälern werden.
Bisher konnten Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, über die SVS eine Überbrückungsfinanzierung von 10.000 Euro für 10 Monate erhalten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge beträgt derzeit rund zwei Werktage.
Etwaige bereits geleistete Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO werden abgezogen.
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal%C2%A0
- Lockdown-Bonus: Einmalzahlung
Der “Lockdown-Bonus” für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgrund des neuerlichen Lockdowns kann über die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) beantragt werden. Alle bei der SVS versicherten Künstlerinnen und Künstler können, wenn sie vom Lockdown betroffen sind, diese Sonderzahlung – unabhängig von und zusätzlich zu allen anderen bisherigen Unterstützungsinstrumenten. Der Bonus steht damit sowohl jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die schon bisher aus der SVS eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, als auch jenen, die monatlich Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer beziehen.
Der im November eingeführte Bonus für freischaffende Künstler wird erhöht. Die Einmalzahlung wird von 1.300 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Wurde der Bonus bereits beantragt, wird die Erhöhung automatisch überwiesen.
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal
- Härtefallfonds der WKÖ
Der mit zwei Milliarden Euro dotierte Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen.
Der Härtefall-Fonds ist ein Teil des umfassenden Hilfspaketes, das die Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise geschnürt hat. Weitere Unterstützung für die betroffenen Unternehmen stehen über die Corona-Kurzarbeit, den Corona-Hilfsfonds (mit Zuschüssen und Garantien), Kreditgarantien und Haftungen, aber auch über die Möglichkeiten zu Steuerstundungen zur Verfügung.
Betrachtungszeitraum 15. März 2020 bis 15. März 2021.
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
- Sozialfonds der Literar-Mechana für Autor*innen
Die Literar Mechana hat einen Sonderfonds mit 1 Million EUR aus SKE-Mitteln (aus sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen) eingerichtet und leistet für bisherige Mitglieder Zuschüsse zu Honorarausfällen bei ersatzlos ausgefallenen Veranstaltungen. Unterstützungen sind sofort möglich. Anfragen bitte an: rauch@literar.at
https://www.literar.at/mitglieder/sozialfonds
Überblick des Kunstministeriums:
www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html
HOTLINE Mo – Fr, 9 -15 Uhr: +43 1 71 606 851185
kunstkultur@bmkoes.gv.at
Dachverband:
www.facebook.com/DachverbandDerOesterreichischenFilmschaffenden