Für die Drehbuch- bzw. Konzepterstellung antragsberechtigt sind Autoren (zusammen mit Dramaturgen/Regisseuren) gemeinsam mit dem Hersteller. Beim Nachweis ausreichender beruflicher Tätigkeit als Drehbuchautor kann das Filminstitut auf die verpflichtende Miteinreichung eines Filmherstellers verzichten. Für die Förderung der Drehbuchentwicklung im Team ist der Filmhersteller des zu fördernden Drehbuchs (Kinospielfilm) bzw. Drehkonzepts (Kinodokumentarfilm) antragsberechtigt. Gefördert wird durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Förderung von Drehbüchern für Lang- und Kurz-(Spiel-)Filme, maximal € 5.000 (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger); sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt. Vom bm:ukk geförderte Stoffe werden auf Wunsch ab sofort vom drehbuchFORUM dramaturgisch betreut.
Die Literar Mechana vergibt jedes Jahr zwei Jahresstipendien für Drehbuch in der Höhe von 1500.- Euro pro Monat. Einreichungen jeweils im Mai.
Informationen direkt bei Frau Rauch-Schmithausen: rauch@literar.at
Unter dem Titel „START-Stipendien 2011“ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 5 Stipendien für Filmkunst aus, die eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen bis 35 darstellen. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert.
Ein Programm zur Unterstützung von AutorInnen bei der Erarbeitung von Treatments für Spielfilme. Erfahrene AutorInnen können zusätzlich zur dramaturgischen Betreuung bis maximal € 3.000 nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen, für NachwuchsautorInnen ist die Höhe des Zuschusses auf maximal € 2000 beschränkt.
Die Stadt Wien stiftet unter dem Titel “Wiener Dramatikerstipendium” drei Jahresstipendien für begabte Wiener Autorinnen und Autoren mit einem Jahresgesamtbetrag von € 36.000.
Gefördert wird die Umsetzung realisierbarer Drehbücher junger FilmemacherInnen zwischen 16 und 26 Jahren mit 1800 Euro und dreimaliger dramaturgischer Beratung durch das drehbuchFORUM Wien. Die Filmlänge muss mit maximal 15 Minuten konzipiert sein.
Einreichfrist: 15. Oktober 2011
Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Musik, Literatur, bildende Kunst und Film vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Jurien jeweils ein Jahresstipendium in Höhe von € 10.000. Es können Künstlerinnen und Künstler einreichen, die in Salzburg geboren sind und hier wohnen oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt haben, sowie Künstlerinnen und Künstler, die seit fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben.