Förderungen


Österreichische Filminstitut
Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden.

Autor*innen können alleine (mit nachzuweisender Berufserfahrung), in Kombination mit Dramaturg*innen und/oder Regisseur*innen und/oder Filmhersteller*innen einreichen. Außerdem gibt es mittlerweile für Autor*innen im Rahmen der Referenzfilmförderung auch die Möglichkeit, sich ihren Anteil an den Referenzmitteln eines vergangenen Projektes für neue Drehbuchprojekte auszahlen zu lassen.
Für die Förderung der Drehbuchentwicklung im Team ist der Filmhersteller des zu fördernden Drehbuchs (Kinospielfilm) bzw. Drehkonzepts (Kinodokumentarfilm) antragsberechtigt. Gefördert wird durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

 


BMKÖS Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Förderung von Drehbüchern für Lang- und Kurz-(Spiel-)Filme, maximal 10.000 Euro (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger); sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt. Vom BMKÖS geförderte Stoffe werden in Absprache vom drehbuchFORUM dramaturgisch betreut.

 


BMKÖS: START-Stipendium für Filmkunst
Jährlich schreibt das BMKÖS 5 Stipendien für Filmkunst aus, die eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler*innen bis 35 darstellen. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit 1.500 Euro pro Monat dotiert.

 


Literar Mechana - Drehbuch Stipendium
Die Literar Mechana vergibt aus dem SKE-Fonds (Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtung, gespeist aus den Ansprüchen der Speichermedienvergütung) auf Vorschlag eines unabhängigen, regelmäßig wechselnden Beirates jährlich unter anderem drei Drehbuchstipendien. Alle Jubiläumsfondsstipendien sind mit € 1.500,— monatlich auf ein Jahr dotiert.
Voraussetzung für die Vergabe der Stipendien: kontinuierliches bisheriges Werkschaffen in der jeweiligen Werkkategorie und Bedürftigkeit.
Informationen auf der Webseite oder direkt bei Frau Elisabeth Bogensberger (bogensberger@literar.at).


drehbuchFORUM Wien: scriptLAB fiction/docu
Ein Programm zur Unterstützung von Autor*innen bei der Erarbeitung von Treatments für abendfüllende Kino-Spielfilme und Kino-Dokumentationen. Erfahrene Autor*innen können zusätzlich zur dramaturgischen Betreuung bis maximal 3.300 Euro nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen, für Nachwuchsautor*innen ist die Höhe des Zuschusses auf maximal 2.200 Euro beschränkt.

Bei scriptLAB fiction wird Schreiberfahrung oder eine berufliche Beschäftigung mit Drehbuch für die Teilnahme vorausgesetzt. Für erfahrene und Nachwuchs-Drehbuchautor*innen gelten unterschiedliche Bedingungen (siehe Ausschreibung).

 


Salzburg Filmförderung
Die freie Filmförderung des Landes Salzburg versteht sich in erster Linie als Filmkunstförderung. Sie wurde auf Grundlage des Salzburger Kulturförderungsgesetzes eingerichtet. Gefördert werden auch Stoffentwicklungen bzw. Drehbuchautor*innen, die eine Film- oder TV-Produktion im Land Salzburg mit einem gesamt- bzw. filmwirtschaftlichen Effekt durchführen. Neben dem gesamtwirtschaftlichen Effekt für Salzburg soll es auch einen "Salzburger Filmbranchen-Effekt" geben.


Stadt Linz

Gefördert werden ausschließlich künstlerische Produktionen von Einzelpersonen (z.B. Drehbuchautor*innen), Arbeitsgemeinschaften, Vereinen und Produzent*innen. Kommerziell orientierte Filme, das bedeutet, auf Gewinn ausgerichtete  Produktionen und reine Amateurfilme aus dem privaten Bereich können nicht berücksichtigt werden. Gefördert wird auch die Entwicklung von Drehbüchern.

 


Filmkunst Steiermark - Cine Art

Cine Art fördert die Entwicklung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderunginkludiert. Die Chance auf Realisierung ist durch Referenzen (LOI einer aktiven Produktion, bisherige künstlerische Leistungen) zu belegen.